Fast alle privaten Versicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie. Setzen Sie sich vor Beginn einer Therapie mit ihrer Versicherung in Verbindung. Informieren Sie sich über ihre individuellen Vertragsbedingungen für die Übernahme der Behandlungskosten sowie über die Höhe des Stundenkontingentes.
Neben einer Antragstellung auf Grundlage der 5 Probatorischen Sitzungen wird häufig ein Konsiliarbericht notwendig.
Sie bekommen monatlich eine Rechnung. Diese reichen Sie bei ihrer Versicherung ein. Die Kosten können bis zu 100% erstattet werden, oftmals werden Sie jedoch einen Teil selbst tragen müssen.
Wenn Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst übernehmen, dann brauchen Sie sich nicht um Antragsformulare und Stundenkontingente zu kümmern. Je nach Anliegen kann eine vorherige (haus-)ärztliche Untersuchung sinnvoll sein und in der Regel orientiert sich die Anzahl der Therapiestunden an den kassenärztlichen Empfehlungen. Für die selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen Kosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wenn Sie verbeamtet und Beihilfefähigkeit sind, steht Ihnen in der Regel eine feste Anzahl an Behandlungsstunden zur Verfügung. Zumeist erwartet die Beihilfestelle einen Antrag.
Bitte wenden Sie sich vor Aufnahme der Therapie an ihre Beihilfestelle, um sich über die Formalitäten zu informieren.
Über die Internetseite Beihilferatgeber können Sie sich ebenfalls informieren.
Da ich keine Kassenzulassung beantragt habe, kann ich grundsätzlich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Einzelfällen ist eine Abrechnung über das Verfahren der Kostenerstattung möglich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse oder über die BundesPsychotherapeutenkammer.
Die Kosten der Therapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, letzte Aktualisierung 1996).
Therapiesitzungen (Einzeltherapie) dauern in der Regel 50 Minuten und kosten gemäß der aktuellen Gebührenordnung 122,40€ (GOP 870, Faktor 2,8). Für weitere Leistungen wie etwa die Antragstellung, Diagnostik oder Anamneseerhebung werden gesonderte Gebühren lt. GOP erhoben. Der Steigerungssatz variiert nach der konkreten inhaltlichen Komplexität der jeweiligen Leistung zumeist zwischen dem 2,3 und 3,5fachen Steigerungssatz.
Bei Terminabsage später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 100€ je ausgefallener Stunde erhoben.